Silvester – Des einen Freud, des anderen Leid
Silvester ist für viele Menschen das Highlight zum Jahreswechsel. Doch für unsere Tiere bedeutet es puren Stress, teilweise sogar verbunden mit Todesängsten!
Evtl. Spätfolgen, wie Trauma und Hörschäden können die Folge sein.
Jedoch steht auch die Homöopathie dem alljährlichen Silvesterspektakel nicht ganz hilflos gegenüber.
Im Vordergrund sollte hier stets eine konstitutionelle Therapie angestrebt werden, eventuell kombiniert mit dem dementsprechenden Akutmittel.
Aber was versteht man eigentlich unter einer homöopathischen Konstitutionstherapie, bzw. was ist ein homöopathisches Konstitutionsmittel?
Das Prinzip der Konstitutionstherapie ist den Patienten in seiner Gesamtheit zu erfassen. Hierbei müssen stets die körperlichen und seelischen Symptome berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Ängste, allgemeine Charakterzüge, Fress- und Trinkverhalten, zurückliegende Traumen, Trauer und evtl. Haltungsfehler, immer wiederkehrende körperliche Beschwerden, usw. Die jeweiligen Symptome können dementsprechenden Konstitutionsmitteln (= Polychreste = homöopathische Mittel mit weitem Wirkungsspektrum) zugeordnet werden, woraus sich folglich die homöopathische Verordnung ergibt.
Durch Krankheit, Haltung, dem uns allen bekannte Alterungsprozess, sowie durch allgemeine Umwelteinflüsse kann sich das Konstitutionsbild im Laufe eines Lebens mehrmals ändern. Oft bekommt man dann von Tierbesitzern zu hören „früher hatte er nie Angst vor Silvester, erst seit den letzten Jahren“. Oftmals besteht in diesem Zusammenhang auch eine erhöhte Gewitterangst des Tieres.
Um hier ans Ziel zu gelangen ist das korrekt gewählte Konstitutionsmittel von äußerster Wichtigkeit! Falsch gewählte Mittel verfehlen ihre Wirkung und können im schlimmsten Fall sogar Reaktionen hervorrufen welche die gegenwärtigen Symptome noch verschlimmern können. Um dies zu verhindern ist es unbedingt erforderlich das Verhalten des Tieres während der Anamnese genau zu beobachten und durch Befragungen des Tierbesitzers mehr Informationen zu erhalten.
Was ist ein Akutmittel?
Abgesehen von der Konstitution des Patienten, kann dieser in einer akuten Situation ganz andere Reaktionen zeigen als normal. Sprich, er zeigt Symptome welche nicht in sein Konstitutionsmittel fallen. Um diese Symptome genau erfassen zu können, muss auch hier der Tierbesitzer genau befragt werden, da der Therapeut wahrscheinlich an Silvester nicht anwesend sein wird 😉 um die Symptomatik selbst erfassen zu können.
Oftmals handelt es sich bei dem befundeten Akutmittel um ein Komplementärmittel, welches im Akutzustand parallel zu dem dementsprechenden Konstitutionsmittel verabreicht werden kann. Hierzu muss gesagt werden, das gegen aller Meinungen nach, nicht alle homöopathischen Mittel miteinander kombiniert werden dürfen, da evtl. verabreichte Antidots (=Gegenmittel) die Wirkung eines bereits verabreichten Mittels aufheben können.
Ziel der Konstitutionstherapie ist es den Tierpatienten in seiner Konstitution zu stärken und evtl. „Schwächen“ zu regulieren.
Da der Körper hierzu etwas Zeit benötigt, sollte ca. 2 Wochen vor Silvester mit der Therapie begonnen werden, um dann am 31.12. mit dem dementsprechenden Akutmittel zu regulieren (wenn dies noch notwendig ist).
Auch begleitend zur Schulmedizin ist eine Konstitutionstherapie stets ratsam, da vom Tierarzt verschrieben Anxiolytika evtl. reduziert werden können. Dies sollte jedoch immer mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen sein, da durch Fehldosierungen von angstlösenden Mitteln starke Nebenwirkungen auftreten können!